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WhatsApp ist ein Dienst für Smartphones, über welchen Text- und Audio- und Videonachrichten sowie verschiedene Dateien an Einzelpersonen oder Gruppen versendet werden können. Auch (Video-)Telefonate mit dem Teilen des eigenen Bildschirms und das Hochladen von Status-Fotos sind möglich.
Die größten Herausforderungen bestehen unter anderem darin, dass Kinder unangemessene Inhalte zugesendet bekommen können. Wir empfehlen Ihnen daher, mit ihrem Kind darüber zu sprechen, wie man mit unangemessenen Inhalten (z. B. angsteinflößende Kettenbriefen) umgehen kann. Sie können sich hierzu als Ansprechperson für Ihr Kind anbieten und deutlich machen, dass Ihr Kind sich bei Sorgen oder Problemen in WhatsApp vertrauensvoll an Sie wenden kann.
Wichtig: Technische Einstellungen allein sind kein hundertprozentiger Schutz für Ihr Kind. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es unangemessene Inhalte zu sehen bekommt oder – je nach Plattform – auch mit Fremden in Kontakt kommt. Bleiben Sie daher mit Ihrem Kind über die Nutzung von Geräten und Diensten im Gespräch und bieten Sie sich als Ansprechperson für Probleme an.
Die Nutzung von WhatsApp ist ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt, was bei der Installation bestätigt werden muss. Es braucht aber nur einen einfachen Klick, sodass Kinder sich über diese Regelung hinwegsetzen können. Gerade weil es keine spezifischen Kinder- und Jugendschutzeinstellungen auf WhatsApp gibt, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Wenn Ihr Kind sich ein Profil in einem Social-Media-Dienst anlegen möchte, ist dies ein guter Zeitpunkt, um über Regeln im Umgang mit sozialen Medien ins Gespräch zu kommen. Sie können das Profil gemeinsam anlegen und mit Ihrem Kind darüber sprechen, wie es sich online zeigen möchte (z. B. bei der Wahl des Profilbilds), wem es sich online zeigen möchte (wenn Sie gemeinsam Privatsphäre-Einstellungen vornehmen) und welche Risiken der Dienst bergen kann. Thematisieren Sie auch, mit wem Ihr Kind sich im Chat unterhalten kann und welche Informationen nie im Netz geteilt werden sollten. Vereinbaren Sie zu Ihrem Erziehungsstil passende Regeln und bieten Sie Ihrem Kind an, sich mit Problemen und Sorgen bei der Nutzung an Sie zu wenden.
Einige Funktionen in WhatsApp sind auf iPhones und Android-Geräten über unterschiedliche Wege zu finden. Je nachdem welches Gerät Ihr Kind nutzt, finden Sie die richtige Erklärung in einem der beiden folgenden Videos. In der Textanleitung sind Vermerke gemacht, wenn sich Funktionen zwischen den Betriebssystemen unterscheiden.
Die wichtigsten Einstellungen von WhatsApp auf dem iPhone erklären wir Ihnen im Video.
Die wichtigsten Einstellungen von WhatsApp auf einem Android-Gerät erklären wir Ihnen im Video.
In den Grundeinstellungen von WhatsApp besitzt jede Person, welche die Handynummer Ihres Kindes hat, Zugriff auf dessen Profilbild, Zuletzt-Online-Zeiten oder auch die sogenannte WhatsApp-Info. Dies lässt sich aber über die folgenden Einstellungen eingrenzen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Um WhatsApp für Ihr Kind möglichst sicher einzustellen, nehmen Sie die Einstellungen so vor, wie es in den nachfolgenden Schritten beschrieben ist.
Nicht jeder muss wissen, zu welchen Zeiten sich Ihr Kind auf WhatsApp aufhält. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Anzeige der Zuletzt-Online-Zeit auszuschalten. Folgen Sie den Schritten (1) - (3) im Kapitel Datenschutz und Privatsphäre und nehmen Sie dann folgende Einstellung vor:
Ebenso muss nicht jeder sehen, dass Ihr Kind gerade online ist. Folgen Sie den oben genannten Schritten und wählen Sie im Bereich Wer kann sehen, ob ich online bin? → Wie bei "Zuletzt online"
Das Profilbild Ihres Kindes sollte nur für Personen zu sehen sein, die Ihr Kind ebenfalls kennt und im Smartphone unter Kontakten eingespeichert hat. Folgen Sie den Schritten (1) - (3) im Kapitel Datenschutz und Privatsphäre und nehmen Sie dann folgende Einstellung vor:
Auf WhatsApp gibt es die Möglichkeit eine Info einzustellen. In der Grundeinstellung steht dort: Ich benutze WhatsApp. Falls Ihr Kind diesen Status selbst regelmäßig verändert, ist es empfehlenswert, die Ansicht der Info nur für Personen freizugeben, deren Handynummer auch Ihr Kind unter Kontakten eingespeichert hat. Folgen Sie den Schritten (1) - (3) im Kapitel Datenschutz und Privatsphäre und nehmen Sie dann folgende Einstellung vor:
WhatsApp bietet die Möglichkeit, Status-Fotos hochzuladen, welche für alle Personen, die Ihr Kind als Kontakte eingespeichert hat, für vierundzwanzig Stunden sichtbar sind. Um einzustellen, dass nur ausgewählte einzelne Personen diese Statusmeldungen sehen können, gehen Sie folgendermaßen vor: Folgen Sie den Schritten (1) - (3) im Kapitel Datenschutz und Privatsphäre und nehmen Sie dann folgende Einstellung vor:
Sie können nicht nur den Status Ihres Kindes vor anderen Personen verbergen, sondern auch den Status von bestimmten Personen stummschalten. Dieser wird Ihnen dann nicht mehr in den Statusmeldungen angezeigt. Um den Status einer bestimmten Person stummzuschalten, gehen Sie wie folgt vor:
Der Whatsapp-Status bietet einige weitere Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie mit einem Emoji auf den Status reagieren. Neben Bildern oder Videos können auch Audio-Aufnahmen in den Status gepostet werden. Vielleicht möchte Ihr Kind, dass ein bestimmter Status nur von bestimmten Kontakten gesehen wird. Für jeden individuellen Status lässt sich so das Publikum auswählen:
Ihr Kind kann von Anderen in Gruppen hinzugefügt werden. In manchen Gruppen, zum Beispiel mit sehr vielen und auch unbekannten Mitgliedern, möchte Ihr Kind vielleicht nicht sein. Um einzustellen, dass nur vertraute Personen Ihr Kind einer Gruppe hinzufügen können, gehen Sie folgendermaßen vor: Folgen Sie den Schritten (1) - (3) im Bereich Datenschutz und Privatsphäre und nehmen Sie dann folgende Einstellung vor:
Durch diese Einstellung können Sie bestimmte Personen von Gruppeneinladungen explizit ausschließen. Dabei können Sie auch alle Kontakte auf einmal auswählen und anschließend nur einzelne wieder zulassen. Ihr Kind kann von anderen trotzdem Gruppen-Einladungen erhalten, wird jedoch nicht sofort der Gruppe hinzugefügt.
Oft haben Gruppen-Chats mehrere Admins. Wenn Ihr Kind ebenfalls Admin einer Gruppe ist, können Sie einstellen, dass neue Mitglieder erst genehmigt werden müssen.
Diese Einstellung können alle Admins der Gruppe wieder ändern. Weiterhin können in Gruppen-Chats auch Gruppen-Anrufe gestartet werden. Somit kann es sein, dass Ihr Kind in einem Gruppen-Anruf dabei ist, in dem es nicht alle Personen kennt.
Da es sich hier um einen datenverarbeitenden Dienst handelt, bedarf es in Deutschland laut der DSGVO der Zustimmung durch die Eltern, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren WhatsApp nutzen möchten. Was die DSGVO ist und welche Auswirkungen sie auf Dienste wie WhatsApp hat, lesen Sie in der Informationsbox unter diesem Abschnitt.
Für Kinder unter 6 Jahren ist WhatsApp ungeeignet.
Laut den Nutzungsbedingungen ist WhatsApp ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt. Folgende Einstellungen können Sie vornehmen:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung, die seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Darin sind Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu finden. Zu personenbezogenen Daten gehören alle Informationen, durch die man eine bestimmte Person erkennen kann. Zum Beispiel die Adresse, Telefonnummer oder auch IP-Adresse. Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten zu schützen, aber den Umgang damit auch nicht zu sehr einzuschränken. In der DSGVO steht unter anderem:
Jede Person hat das Recht, auf Nachfrage von einer Behörde oder Firma zu erfahren, ob Datenverarbeitung erfolgt und welche Daten über die eigene Person erfasst wurden.
Bei WhatsApp gibt es die Einmal-Funktion für Fotos und Videos. Dadurch können Fotos oder auch Videos so verschickt werden, dass die Empfängerin oder der Empfänger das Bild oder Video nur einmal anschauen kann und es danach automatisch gelöscht wird. Die Funktion muss dafür aber extra aktiviert werden. Möchten Sie ein Foto oder Video mit der Einmal-Funktion verschicken, folgen Sie bitte dieser Anleitung:
Diese Funktion soll für mehr Sicherheit und Privatsphäre sorgen. WhatsApp verhindert, dass auf dem üblichen Weg Bildschirmfotos von einem solchen Bild gemacht werden können. Aber Achtung: Bilder oder Videos könnten dennoch auf einem anderen Weg oder von anderen Geräten abfotografiert oder gefilmt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken beim Versenden von sensiblen Fotos oder Videos.
Gerade in Gruppen werden oft viele Dateien, Fotos und Medien geteilt. Diese sind nicht immer unbedenklich. Manchmal kann schon der Besitz von bestimmten Inhalten strafbar sein, beispielsweise, wenn es sich um kinderpornografische Inhalte handelt. In WhatsApp werden diese standardmäßig automatisch heruntergeladen und gespeichert. Um Ihr Kind davor zu schützen, empfehlen wir den automatischen Download von Medien zu deaktivieren. So werden die geschickten Inhalte nicht automatisch auf dem Gerät Ihres Kindes gespeichert. Öffnen Sie dafür WhatsApp und nehmen Sie dann folgende Einstellungen vor:
WhatsApp speichert alle Nachrichten, Fotos und Videos Ihres Kindes auf dem internen Speicher des Geräts. Wenn der Speicherplatz voll ist, werden Nachrichten nicht mehr zugestellt. Das Herunterladen von Bildern, Videos etc. verbraucht zudem viel Datenvolumen. Sie können den Speicherplatz verwalten und freien Speicherplatz schaffen, indem Sie unerwünschte oder unnötige Dateien löschen. Sie können zudem einstellen, dass Dateien nur bei einer WLAN Verbindung gedownloadet werden, um nicht immer wieder das Datenvolumens Ihres Kindes erweitern zu müssen. Folgen Sie den Schritten (1) - (2) im Kapitel Automatischer Mediendownload deaktivieren und nehmen Sie dann folgende Einstellung vor:
WhatsApp kann an mehreren Geräten gleichzeitig verwendet werden. Ihr Kind kann also auch an einem Tablet oder Computer auf Nachrichten antworten – auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist. So können Geräte verknüpft werden:
Die Chatsperre ist eine neue Funktion bei WhatsApp, welche hilfreich für Sie sein könnte, wenn Sie Ihrem Kind regelmäßig das eigene Smartphone ausleihen. Mit Hilfe dieser neuen Funktion können einzelne Chats unsichtbar gemacht werden. Diese können dann nur noch mit Hilfe der Face-ID, dem Fingerabdruck oder einem Code abgerufen werden. Auch in den Push-Benachrichtigungen sehen Sie dann nur noch, dass eine neue Nachricht eingegangen ist. Eine Vorschau auf den Sender und den Inhalt sehen Sie aber nicht.
So können Sie die Chatsperre einrichten:
Die gesperrten Chats finden Sie, in dem Sie auf der Nachrichtenübersicht mit Ihrem Finger leicht nach unten wischen. Dann erscheint oben die gesperrte Nachrichtenkategorie. Mit Hilfe Ihres Sicherheitsschutzes können Sie die Chats öffnen.
Hinweis: Die Chatpartner können nicht sehen, dass der gemeinsame Chat gesperrt ist.
Jede Person, die die Handynummer Ihres Kindes hat, kann es bei WhatsApp anrufen – unabhängig davon, ob Ihr Kind diese Person in den Kontakten eingespeichert hat oder nicht. Es gibt aber eine neue Funktion, mit der Sie Anrufe von unbekannten Nummern stummschalten können. Das Smartphone Ihres Kindes wird dann nicht klingeln. Eine Information über den Anruf wird aber trotzdem im Reiter „Anrufe“ und in den Benachrichtigungen aufgelistet.
So gehen Sie vor:
Beachten Sie bitte, dass diese Einstellung nur bei Anrufen durch fremde Personen gilt. Ihrem Kind ist es zudem weiterhin möglich die fremde Nummer zurückzurufen oder eine Nachricht zu schreiben. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es mit einer Kontaktaufnahme durch fremde Personen umgehen sollte.
Hersteller bringen regelmäßig neue Updates für Geräte, Dienste und Apps heraus. Dabei ändern sich gelegentlich Einstellungsmöglichkeiten und Funktionen, die neue Risiken oder Schutzmöglichkeiten mit sich bringen können.
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