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Da es sich bei Google um einen datenverarbeitenden Dienst handelt, bedarf es in Deutschland laut der DSGVO der Zustimmung der Eltern, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Google-Konto nutzen möchten. Wenn Sie ihrem Kind ein Google-Konto einrichten möchten, können Sie ihr Kind direkt bei der Erstellung miteinbeziehen. Sie können so auch über Regeln bei der Mediennutzung ins Gespräch kommen.
Was die DSGVO ist und welche Auswirkungen sie auf Dienste wie Google hat, lesen Sie im nachfolgenden Informationskasten.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung, die seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Darin sind Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu finden. Zu personenbezogenen Daten gehören alle Informationen, durch die man eine bestimmte Person erkennen kann, zum Beispiel die Adresse, Telefonnummer oder auch IP-Adresse. Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten zu schützen, aber den Umgang damit auch nicht zu sehr einzuschränken. In der DSGVO steht unter anderem:
Jede Person hat das Recht, auf Nachfrage von einer Behörde oder Firma zu erfahren, ob Datenverarbeitung erfolgt und welche Daten über die eigene Person erfasst wurden.
Sie haben die Möglichkeit ein Konto für Ihr Kind zu erstellen. Dadurch können Sie das Konto über Google Family Link verwalten bis Ihr Kind 16 Jahre alt ist. Für ein Kinderkonto gibt es kein Mindestalter.
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