kindersicher
Instagram ist ein soziales Netzwerk für Smartphones und Tablets, welches Kommunikation sowie das Hochladen von Fotos und Videos ermöglicht. Auf der Plattform lassen sich Fotos und Videos sowohl lang- als auch kurzfristig teilen.
Die größte Herausforderung bei Instagram ergibt sich daraus, dass Kinder unter Umständen auf Inhalte stoßen, die nicht für sie geeignet sind. Es gibt jedoch einige Empfehlungen, um das Nutzungsverhalten Ihrer Kinder ein wenig gefahrloser zu gestalten. Besondere Sicherheitsvorkehrungen können vor allem in den Bereichen Privatsphäre und Datenschutz vorgenommen werden.
Die wichtigsten Einstellungen von Instagram erklären wir Ihnen im Video.
Wie auf allen sozialen Netzwerken, wird auch für die Nutzung von Instagram zur Sicherheit ein Passwort abgefragt. Dieses sollte möglichst sicher sein und kann geändert werden. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ein neues Passwort für das Konto einrichten möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
Instagram selbst beinhaltet keine passwortgeschützten Pausenzeiten. Diese müssen Sie am jeweiligen Gerät vornehmen. Dennoch kann man sich bei der Nutzung von Instagram täglich daran erinnern lassen, die App nicht zu lange zu nutzen. Sie können mit dieser Einstellung Ihr Kind dabei unterstützen, das Zeitgefühl beim stöbern im sozialen Netzwerk nicht zu verlieren.
Zusätzlich können Sie anschließend die Benachrichtigungseinstellungen einsehen und entweder Alle anhalten wählen oder nur wichtige Benachrichtigungen erlauben, um der App nicht zu erlauben mehrfach täglich Push-Benachrichtigungen anzuzeigen.
Die Grundeinstellung auf Instagram sieht vor, dass jede Person mit eigenem Profil, jegliche geteilte Inhalte aller anderen Nutzer/innen ansehen, kommentieren und teilen kann. Sie können diese Öffentlichkeit für das Konto Ihres Kindes jedoch stark einschränken, um eine verbesserte Privatsphäre zu gestalten.
Führen Sie dazu zunächst die Schritte (1) - (4) aus dem Bereich Passwortsicherheit aus, um in die Einstellungen Ihres Profils zu gelangen.
Nun muss jede Person, welche auf hochgeladene Inhalte Ihres Kindes zugreifen möchte, zuvor eine Abonnenten-Anfrage an Ihr Kind stellen. Ihr Kind kann diese dann bestätigen oder ablehnen. Sprechen Sie mit ihrem Kind darüber, wer als Freund (Abonnent) hinzugefügt werden kann und wer nicht.
Wenn Ihr Kind sich ein Profil in einem Social-Media-Dienst anlegen möchte, ist dies ein guter Zeitpunkt, um über Regeln im Umgang mit sozialen Medien ins Gespräch zu kommen. Sie können das Profil gemeinsam anlegen und mit Ihrem Kind darüber sprechen, wie es sich online zeigen möchte (z. B. bei der Wahl des Profilbilds), wem es sich online zeigen möchte (wenn Sie gemeinsam Privatsphäre-Einstellungen vornehmen) und welche Risiken der Dienst bergen kann. Thematisieren Sie auch, mit wem Ihr Kind sich im Chat unterhalten kann und welche Informationen nie im Netz geteilt werden sollten. Vereinbaren Sie zu Ihrem Erziehungsstil passende Regeln und bieten Sie Ihrem Kind an, sich mit Problemen und Sorgen bei der Nutzung an Sie zu wenden.
Jede Person, welche die Inhalte Ihres Kindes sehen kann, darf diese kommentieren. Kommentare können aber auch beschämend oder sogar beleidigend sein. Dies können Sie vermeiden, indem Sie beleidigende Kommentare durch Instagram automatisch filtern und verbergen lassen.
Instagrams Standardeinstellungen erlauben allen Nutzer/innen, Ihr Kind ungefragt auf Fotos und Videos zu markieren. Sie können jedoch eine Einstellung vornehmen, damit Ihr Kind vor der Veröffentlichung die Markierung bestätigen oder ablehnen kann. Markierungen werden auf Instagram zumeist von Freund/innen genutzt, jedoch werden Nutzer/innen auch hin und wieder von Fremden auf werblichen und teilweise anstößigen Bildern markiert.
Stories sind im Gegensatz zu Postings im Feed für die Öffentlichkeit bzw. die Abonnenten immer nur für 24 Stunden sichtbar. Danach verschwinden Sie wieder. Während dieser 24 Stunden, können fremde Personen jedoch Screenshots von der Story Ihres Kindes machen und diese abspeichern. Damit dies auf lange Sicht für Ihr Kind nicht gefährlich wird, sollten Inhalte immer gut überdacht sein, bevor sie geteilt werden. Falls Sie oder Ihr Kind bei gewissen Personen den Verdacht haben, dass sie die Fotos/ Videos Ihres Kindes für unangemessene Zwecke weiterverwendet, haben Sie die Möglichkeit, diese von den Stories auszuschließen. Bei einem privaten Profil können nur bestätigte Abonnent/innen die Story sehen. Doch auch aus dieser Gruppe können Sie die Story vor einzelnen Personen verbergen.
Sie können in Stories außerdem einstellen, dass nur Abonnent/innen oder abonnierte Accounts Ihres Kindes auf Stories antworten können.
Sie können zudem festlegen, ob Feed-Beiträge Ihres Kindes in den Stories und Nachrichten anderer Personen geteilt werden dürfen. Zum Schutz Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen folgende Einstellungen:
Da es sich hier um einen datenverarbeitenden Dienst handelt, bedarf es in Deutschland laut der DSGVO der Zustimmung der Eltern, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Instagram nutzen möchten. Was die DSGVO ist und welche Auswirkungen sie auf Dienste wie Instagram hat, lesen Sie in der Informationsbox unter diesem Abschnitt.
Für Kinder unter 6 Jahren ist Instagram noch nicht geeignet.
Für Kinder unter 10 Jahren ist Instagram noch nicht geeignet.
Das Mindestalter für die Registrierung bei Instagram beträgt 13 Jahre. Möchten Sie Ihrem Kind die Nutzung bereits vorher erlauben, sollten Sie mit Ihrem Kind konkrete Regeln zur Nutzung vereinbaren. Außerdem empfehlen wir Ihnen, folgende Einstellungen vorzunehmen:
Für Kinder zwischen 13 und 14 Jahren empfehlen wir Ihnen die folgenden Einstellungen:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung, die seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt. Darin sind Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu finden. Zu personenbezogenen Daten gehören alle Informationen, durch die man eine bestimmte Person erkennen kann. Zum Beispiel die Adresse, Telefonnummer oder auch IP-Adresse. Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten zu schützen, aber den Umgang damit auch nicht zu sehr einzuschränken. In der DSGVO steht unter anderem:
Jede Person hat das Recht, auf Nachfrage von einer Behörde oder Firma zu erfahren, ob Datenverarbeitung erfolgt und welche Daten über die eigene Person erfasst wurden.
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